§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Höhe der Beiträge
§ 3 Zahlungsweisen
§ 4 Änderung der Beitragssatzung
§ 5 Schlussbestimmungen
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Mitgliedschaft im "Länderverband der Vermessungsreferendarinnen und Vermessungsreferendare" (LDV Nord-West) ist nach § 5 Abs. 1 Vereinssatzung LDV Nord-West beitragspflichtig.
- Der Mitgliedsbeitrag für ein Kalenderjahr ist grundsätzlich bis zum 1. März desselbigen zu entrichten oder innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Mitgliedschaft.
- Mitglieder im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt haben von Abs. 2 abweichend einmalig für die Dauer ihrer Ausbildung zwei Jahresbeiträge zu entrichten.
- Nichtmitgliedern kann die Möglichkeit eingeräumt werden, die Datensammlung des LDV Nord-West gegen Zahlung eines Jahresbeitrags für ein Jahr nach Entrichtung des Beitrags zu nutzen.
- Für den Rest des Jahres, in dem ein ordentliches Mitglied seine Ausbildung beendet, ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
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