§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Mitgliedschaft im nicht eingetragenen Verein "Länderverband der Vermessungsreferendarinnen und Vermessungsreferendare (LDV-Nord-West)" ist nach § 5 Abs. 1 der Vereinssatzung beitragspflichtig.


  2. Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich bis zum 01.03. für das laufende Jahr zu entrichtenoder innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Mitgliedschaft durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.Mitglieder im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, haben einmalig für die Dauer ihrer Ausbildung zwei Jahresbeiträge und eine Kaution zu entrichten.


  3. Nichtmitgliedern kann die Möglichkeit eingeräumt werden, die Datensammlung gegen Zahlung eines Jahresbeitrages zu nutzen. Nichtmitglieder im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, haben zusätzlich eine Kaution zu entrichten.


  4. Für den Rest des Jahres in dem ein ordentliches Mitglied seine Ausbildung beendet, ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.