§ 5 Änderung der Beitragssatzung

  1. Eine Änderung der Beitragssatzung beschließt die Mitgliederversammlung mit der Dreiviertelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Verhinderte Mitglieder haben die Möglichkeit, zu Tagesordnungspunkten schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Stellungnahme muss bis zum Beginn der entsprechenden Sitzung der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden vorliegen.