§ 2 Höhe der Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 25 €.


  2. Ehrenmitglieder sind nicht verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.


  3. Für berufbegleitende Referendare, deren Ausbildungszeitraum auf 3 Jahre verlängert wurde, wird ein Jahresbeitrag erlassen.