§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Höhe der Beiträge
§ 3 Kaution
§ 4 Zahlungsweisen
§ 5 Änderung der Beitragssatzung
§ 6 Schlussbestimmungen
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§ 2 Höhe der Beiträge
- Der Jahresbeitrag beträgt 25 .
- Ehrenmitglieder sind nicht verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Für berufbegleitende Referendare, deren Ausbildungszeitraum auf 3 Jahre verlängert wurde, wird ein Jahresbeitrag erlassen.
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