Beihilfe und Krankenversicherung

Beihilfe - was ist das?

Die Beihilfe ist ein Teil der fürsorglichen Bestimmungen gegenüber dem Beamten. Da die Besoldung/Versorgung nicht die individuellen Bedürfnisse (hier: Krankheit) berücksichtigt, ist die Beihilfe eine Ergänzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren, d.h. die Beihilfe entspricht der Krankenkasse des Beamten. Es wird jedoch nur ein Teil der entstehenden Krankheitskosten erstattet. Hinzu kommt, dass Beamte nicht krankenversicherungspflichtig sind. Von ihrem Einkommen werden keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) abgezogen.

Beihilfefähige Aufwendungen

Beihilfefähig sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienen. Darunter fallen z.B. Heil- und Hilfsmittel, Heilbehandlungen, stationäre Behandlung (Krankenhaus), Zahnbehandlung und Zahnersatz, Früherkennungsmaßnahmen und Aufwendungen in Geburts- oder Todesfällen. Es gibt allerdings Einschränkungen. Daher empfiehlt es sich, vor der entsprechenden Behandlung den zuständigen Sachbearbeiter bei der Landesweiten Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) zu kontaktieren und den Fall abzuklären.

Beihilfeantrag

Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt, der beim NLBV eingereicht werden kann. Dort sind auch die Antragsformulare zu erhalten.

Dem Antrag sind Durch-/Abschriften oder Kopien der Arztrechnungen, Rezepte etc. beizufügen, die Originale sind bei der Krankenversicherung einzureichen. Es können auch unbezahlte Rechnungen eingereicht werden und es besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen auf die Beihilfe zu erhalten.

Achtung! Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie spätestens ein Jahr nach Rechnungserstellung oder Ereignis (Geburt, Adoption, Tod) beantragt wird. Beträge unter 100,- € werden nur erstattet, wenn die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht erreichen, aber über 30,- € liegen.


Krankenversicherung

Die Beihilfe deckt in keinem Fall sämtliche Kosten ab! Es empfiehlt sich daher dringend, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen!

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemißt sich ausschließlich nach dem Einkommen, wovon ein Prozentsatz zu zahlen ist. Wahlmöglichkeiten in der Behandlung sind eingeschränkt und es sind Rezeptgebühren zu zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Vollversicherung, d.h. es werden 100% der Behandlungskosten übernommen. Beihilfe wird daneben im Regelfall nicht gezahlt.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann unter Umständen für Referendare, die Frau oder Mann und Kind(er) haben, günstiger sein, da diese beitragsfrei mitversichert sind. Gleiches gilt für "ältere Semester" und "schlechte" Risiken, da die Privatkrankenkassen für Risikogruppen Sonderzuschläge erheben.

Die gesetzliche Krankenkasse kann seit 1989 nur noch gekündigt werden, ein Ruhen der Mitgliedschaft ist nicht möglich. Erkundigt Euch bei Eurer Krankenkasse, wie dort die Regelungen aussehen (Kündigungstermin, "Schonfrist" bei der Kündigung für Referendare) und unter welchen Umständen der Wiedereintritt nach den zwei Jahren wieder möglich ist.

Privatkrankenversicherung

Die Privatkrankenversicherung ist nach dem Individualprinzip aufgebaut, d.h. für jedes Familienmitglied ist bei Bedarf ein Einzelvertrag abzuschließen. Die Privatkrankenversicherungen bieten prozentualen Versicherungsschutz an, der eine Ergänzung zur Beihilfe bis zur 100 %igen Kostendeckung bildet. Die Beiträge sind für weibliche Versicherte aufgrund "höherer Risiken" etwas teurer als für männliche.

Als Privatpatient sind größere Behandlungswahlmöglichkeiten gegeben und man erlebt immer noch bevorzugte Behandlung von Privatpatienten. Für Beamtenanwärter bis ca. 30 Jahre werden überwiegend Sondertarife angeboten. Rezepte werden zunächst verauslagt und dann zusammen mit den Arztrechnungen als Originale eingereicht.

Der Abschluß einer Privatkrankenversicherung wird normalerweise für den unverheirateten Referendar erheblich kostengünstiger sein.