Reisekosten / Trennungsgeld
Kommen wir nun zu einem der schwierigsten Kapitel des Beamtendaseins. Jeder wird es früher oder später erleben, an eine Ausbildungsstelle außerhalb des Wohnorts zugewiesen zu werden und an Dienstreisen über einen oder mehreren Tagen teilzunehmen. Die Erstattung der Reisekosten ist daher eine wichtige Sache. Ein gesetzlicher Anspruch besteht für Referendare nicht (§ 98 NBG a.F.). Aufgrund von Kann-Bestimmungen und Verordnungen werden in weiten Bereichen Erstattungen gezahlt.
So heißt es in § 86 (4) NBG: "Wird eine Beamtin oder ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Rahmen ihrer oder seiner Ausbildung einer Ausbildungsstelle an einem anderen Ort als dem bisherigen Ausbildungsort zugewiesen (Ausbildungsreise), sind (...) alle ihr oder ihm durch die Ausbildungsreise entstehenden notwendigen Mehrausgaben (...) zu erstatten.". Die Erstattung erfolgt meist als Wegstreckenentschädigung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Sie ist mit dem "Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld" zu beantragen. Diesen Antrag erhält man bei der LBV.
Für die Dienstreise aus Anlass der Einstellung, der Abordnung zu einer Ausbildungsstelle an einem anderen Ort als dem bisherigen Dienst- und Wohnort und der Beendigung dieser Abordnung werden auf Antrag Fahrtkosten erstattet. Weiterhin erhaltet Ihr Tagegeld bei angeordneten bzw. genehmigten Dienstreisen (z.B. Außendienst). Das Tagegeld richtet sich nach der Reisekostenstufe und der Dauer der Dienstreise (§ 6 BRKG). In Bezug auf das Tagegeld sollte man sich bei der jeweiligen Ausbildungsstelle nach Regelungen und Vorschriften erkundigen. Tip: Im Zweifelsfall erst einmal beantragen.
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