Vorschriften über den Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste für den Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen in Niedersachsen richtet sich nach der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD)" in der jeweils aktuellen Fassung. Sie enthält Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, die in den "Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (VV-APVO-TD)" und "Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste; Vorbereitungsdienst im Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen (VV-APVO-TD-VermLieg)" näher erläutert werden.

Die jeweiligen Vorschriften sind auf der Seite der LGN zum Referendariat zu finden.