§ 6 Vorstand, Organe des Verbandes

  1. Die Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.


  2. Der Vorstand setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in sowie der/dem Skriptenwart/in zusammen. Die Zusammensetzung des Vorstandes soll ein möglichst repräsentatives Bild der Mitglieder widerspiegeln.


  3. Der/die Vorsitzende ist zwingend vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) zu stellen. Alle Vorstandsmitglieder müssen ordentliche Mitglieder sein.


  4. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung einzeln gewählt. Bei mehreren Personen entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen. Wenn bereits im ersten Wahlgang eine Person die absolute Mehrheit erreicht, entfällt die Stichwahl.


  5. Ein Vorstandsmitglied ist abgewählt, wenn die Mitgliederversammlung an seiner Stelle ein neues Vorstandsmitglied wählt.


  6. Die/der Vorsitzende vertritt den Verband nach außen und ist an die Weisung des Vorstands gebunden.


  7. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Die/der Vorsitzende hat auf der Mitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht abzugeben.


  8. Nutzungsrechte von Nichtmitgliedern an der Datensammlung bestimmt der Vorstand.


  9. Der Vorstand ist von der/dem Vorsitzenden einzuberufen, wenn sie oder er es nach Lage der Dinge für erforderlich hält oder ein Vorstandsmitglied es beantragt.


  10. Ist ein Vorstandsmitglied nicht mehr ordentliches Mitglied, ist sein Amt innerhalb von drei Monaten neu zu wählen.